Ernst-Wolfgang Böckenförde

deutscher Staats- und Verwaltungsrechtler; Richter am Bundesverfassungsgericht 1983-1996; fr. Prof. in Heidelberg, Bielefeld und Freiburg/Br.

* 19. September 1930 Kassel

† 24. Februar 2019 Au b. Freiburg

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 24/2019

vom 11. Juni 2019 (bc), ergänzt um Meldungen bis KW 32/2022

Herkunft

Ernst-Wolfgang Böckenförde, röm.-kath., wurde 1930 in Kassel als eines von acht Kindern des aus dem Münsterland stammenden Oberforstmeisters Josef Böckenförde und dessen Frau Gertrud, geb. Merrem, geboren. Sein Großvater war ein preußischer Landgerichtsrat. Sein Bruder Werner wurde Domkapitular in Limburg.

Ausbildung

Geprägt von den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs studierte B. nach dem Abitur (1949) Jura und neuere Geschichte an den Universitäten Münster und München. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung (1953) promovierte er bei Prof. Hans J. Wolff in Münster zum Dr. jur. (1956) und bei Prof. Franz Schnabel in München zum Dr. phil. (1961). Die Habilitierung erfolgte 1964 in Münster.

Wirken

Akademische Laufbahn als Staatsrechtler

Akademische Laufbahn als StaatsrechtlerB. war ordentlicher Professor für öffentliches Recht, Rechts- und Verfassungsgeschichte sowie Rechtsphilosophie an den Universitäten Heidelberg (1964-1969), Bielefeld (1967-1977) und Freiburg im Breisgau (1977-1995). Er galt als einer der profiliertesten Staatsrechtler seit Gründung der Bundesrepublik. Aus seiner Feder stammten wichtige Arbeiten zum Grundrechtsverständnis, zu den Methoden der Verfassungsinterpretation, ...