Hans Ehard

deutscher Politiker (Bayern); CSU; Ministerpräsident 1946-1954 und 1960-1962; Justizminister 1962-1966; Vorsitzender der CSU 1949-1955

* 10. November 1887 Bamberg

† 18. Oktober 1980 München

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 09/1981

vom 16. Februar 1981 , ergänzt um Meldungen bis KW 12/2024

Wirken

Hans Ehard, kath., war der Sohn eines Stadtkämmerers. Nach dem Besuch des human. Gymnasiums studierte er in München und Würzburg Jura und promovierte 1912 zum Dr. jur.1911 legte er das 1., 1919 das 2. juristische Staatsexamen ab.

Bei Kriegsausbruch 1914 wurde E. Soldat und kehrte erst im Winter 1918/19 wieder in das Zivilleben zurück. Er wurde 1919 als Staatsanwalt in das bayerische Ministerium der Justiz übernommen. In den Jahren 1923 bis 1924 war er nach der Niederwerfung des Hitlerputsches neben dem Oberstaatsanwalt als Untersuchungsführer und Anklagevertreter tätig, wobei er sich den besonderen Haß der Nationalsozialisten zuzog. Er selbst war vor 1933 Mitglied der Bayerischen Volkspartei. In den Jahren 1925-28 arbeitete E. im Reichsjustizministerium in Berlin. 1931 wurde er zum Ministerialrat im Bayerischen Justizministerium ernannt. Als einer der ersten schied er Anfang 1933 aus dem Ministerium aus und war anschließend bis 1945 als Senatspräsident am Oberlandesgericht München tätig. Aus dieser Zeit stammen eine Reihe juristischer Abhandlungen und Beiträge zu Kommentaren des BGB.

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