Max Hachenburg

Jurist; zuletzt in Amerika

* 1. Oktober 1860 Mannheim

† Dezember 1951 Berkeley

Wirken

Max Hachenburg wurde am 1. Okt. 1860 in Hannheim geboren. Dort besuchte er das Gymnasium und studierte dann die Rechte an den Unviersitäten Heidelberg, Strassburg und Leipzig, wo er zum Dr. jur. promovierte. Im Jahre 1885 liess er sich in seiner Vaterstadt als Rechtsanwalt nieder. Mit seiner Anwaltspraxis verband H. jadoch bald eine ausgedehnte rechtswissenschaftliche und publizistische Tätigkeit, die er bereits im Jahre 1886 mit einem Kommentar zum Badischen Landrecht eröffnete. Weitere erläuternde Arbeiten H.'s galten der Zivilprozessordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Bedeutung haben vor allem die beiden Hauptwerke H.'s erlangt, die ihm internationalen Ruf eintrugen, sein grosser "Kommentar zum deutschen Handelsgesetzbuch" (1899 bis 1905). 3. Aufl. 1932-1934, und sein Kommentar zum G.m.b.H. -Gesetz, der im Jahre 1927 bereits in fünfter Auflage erschien.

In Anerkennung seiner Verdienste verlieh die Universität Heidelberg H. die Würde eines Ehrendoktors. Die gleiche Ehrung liess ihm die Handelshochschule Mannheim zuteil werden.

Der Erlass der Nürnberger Rassengesetze zwang H. im Jahre 1936 im Alter von 76 Jahren zum Verlassen Deutschlands und zur Übersiedlung nach Amerika. Er fand seinen Wohnsitz in Berkeley (Kalifornien) wo er noch mit 90 Jahren als juristischer Berater und ...