Paul Bockelmann

dt. Strafrechtslehrer und Kriminologe; Veröffentl. u. a.: "Hegels Notstandslehre", "Strafrecht des Arztes", "Schuld und Sühne"; 1950 Mithrsg. der "Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft"

* 7. Dezember 1908 Hannover

† 26. September 1987 Garmisch-Partenkirchen

Wirken

Paul Bockelmann war der Sohn eines Direktors. Nach dem Besuch der Schulen und dem mit der Promotion zum Dr. jur. abgeschlossenen Studium der Rechtswissenschaften habilitierte sich B. 1938 als Privatdozent an der Universität Berlin. 1940 ging er als beamteter außerordentlicher Professor nach Königsberg in Preußen, wo er 1942 Ordinarius wurde. 1949 folgte er einem Ruf nach Göttingen, 1959 nach Heidelberg und schließlich 1963 nach München, wo er bis zu seiner Emeritierung eine Professur für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Kriminologie innehatte. B. galt als einer der bedeutendsten deutschen Strafrechtslehrer. Er war in allen Sparten des Strafrechts versiert, u.a. auch im ärztlichen und im Verkehrsstrafrecht.

Von seinen Veröffentlichungen seien erwähnt: "Hegels Notstandslehre" (35), "Studien zum Täterstrafrecht" (I 39, II 40), "Über das Verhältnis von Täterschaft und Teilnahme" (49), "Die Unverfolgbarkeit der Abgeordneten nach deutschem Immunitätsrecht" (50), "Strafrechtliche Untersuchungen" (57), "Schuld und Sühne" (57), "Aufgaben und Aussichten der Hochschulreform" ...